Gegenargumente
Die drei gängigsten Argumente der Leiharbeitsbefürworter und warum sie nicht greifen.
1. Perspektive Leiharbeit?
Behauptung:
Vor allem für Arbeitslose und Geringqualifizierte sei Leiharbeit eine Perspektive, um am regulären Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen zu können.
Widerlegung:
Nach einer Studie des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit werden nur etwa 15 Prozent der verliehenen Arbeitskräfte in den Entleihbetrieben übernommen. Lediglich drei Prozent der Beschäftigten in Leiharbeit verfügen über keinen allgemeinen Schulabschluss.
Wie aus der obigen Darstellung der Hans-Böckler-Stiftung deutlich wird, befinden sich Leiharbeitskräfte vor und nach ihrer Beschäftigung bei einem Verleihunternehmen häufig in einer ähnlichen Situation. Die Darstellung untermauert die Studie der Bundesagentur für Arbeit. Lediglich 15 Prozent konnten sich über eine Festanstellung nach einer Beschäftigung als Leiharbeitskraft freuen.
Jeder dritte Arbeitslose, der 2007 einen Job gefunden hat, wurde in Leiharbeit angestellt. Dieser Umstand weist auf das immense Wachstum dieser Branche hin, die sich innerhalb einer Dekade um 250 Prozent gesteigert hat. Die Arbeitgeber zeigen dieses große Interesse an dem Wirtschaftszweig nicht, weil sie neue festangestellte Beschäftigte suchen. Nein – sie sind allein an den niedrigen Lohnkosten und der so genannten Flexibilität der Leiharbeiter interessiert. Häufig werden die Arbeitskräfte nach Auslaufen der Überlassungszeit wieder entlassen und müssen sich erneut arbeitslos melden. Hinzu kommt, dass Leiharbeit keineswegs eine besondere Perspektive für Arbeitslose ist. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes waren vier Fünftel der Neueinstellungen in Leiharbeit bereits ein Jahr zuvor woanders beschäftigt.
Dass besonders Geringqualifizierte in Leiharbeit angestellt werden, entspricht ebenso nicht der Realität. Vor allem Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung werden in Leiharbeit eingesetzt.
2. Die Gewerkschaften sind schuld an Niedriglöhnen
Behauptung:
Die Gewerkschaften seien schuld an den niedrigen Löhnen der Beschäftigten in Leiharbeit.
Widerlegung:
Die Christlichen Gewerkschaften haben unzureichende Tarifverträge abgeschlossen und Niedriglöhne etabliert.
Auf Druck der Gewerkschaften wurden Leiharbeitskräften im Zuge der Hartz-Reformen gleiches Gehalt und gleiche Arbeitsbedingungen wie der Stammbelegschaft zugesichert. Diese Regelung ist allerdings seitens der Politik durch eine Tariföffnungsklausel untergraben worden. Die Christlichen Gewerkschaften haben diese Möglichkeit genutzt und arbeitgeberfreundliche Tarife abgeschlossen, die deutlich unter dem Lohnniveau von Festangestellten liegen. Obwohl es den DGB-Gewerkschaften, zu denen auch die IG Metall zählt, gelungen ist, bessere Tarife abzuschließen, konnten sie nicht der massiven Unterbietungskonkurrenz stand halten. Deshalb liegen die Tarife unter der regulären Bezahlung und verhindern ein faires Lohnniveau für Leiharbeitskräfte.
3. Leiharbeit hilft der Wirtschaft
Behauptung:
Durch den Einsatz von Leiharbeit könnten die Unternehmen flexibler auf den Druck des globalen Marktes reagieren.
Widerlegung:
Das Hauptmotiv der Unternehmen lautet heute, möglichst viele billige Arbeitskräfte einzustellen. Um Flexibilisierung geht es den meisten Unternehmen gar nicht mehr.
Flexibilität rechtfertigt in keiner Weise das Lohndumping der Unternehmen. Leiharbeitskräfte werden nicht nur zur Sicherung der Flexibilität, sondern zum Ersatz der Festangestellten eingesetzt. Arbeitgeber profitieren intensiv von dem niedrigen Lohn der Leiharbeitskräfte, der zum Teil durch Hartz IV Leistungen ergänzt werden muss. Die Konjunktur in Deutschland brummt und bei den Beschäftigten kommt nichts an. Entleihbetriebe schädigen mit dieser Taktik auch das gesamte soziale Sicherungssystem und drücken die Standards für alle.
Leiharbeit ist ein Instrument für die Deregulation des deutschen Arbeitsmarktes geworden. Mit Hilfe dieser Beschäftigten können sich die Arbeitgeber vor ihrer gesetzlich festgelegten Verantwortung drücken.







